Nicht jedes Medikament ist für jeden geeignet. So existieren Wirkstoffe, gegen die eine Allergie vorliegen kann, die mit Medikamenten, die ein Patient langfristig einnehmen muss, negativ reagieren oder, dass eine sogenannte „Fehl-„ oder „Doppelverordnung“ vorkommt. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, soll nun eine freiwillige Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte Ärzte und Apotheker darüber informieren, ob ein Medikament sicher verschrieben werden kann oder ob Alternativen in Erwägung gezogen werden müssen.
Dies teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einer Pressemeldung mit. So hätten, laut Meldung, „Ärzte und Apotheker – nach Zustimmung des Patienten – mehr und genauere Informationen für die Auswahl oder Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels.“
Der heutige Standard sieht wie folgt aus:
Wenn eine bestimmte Apotheke bevorzugt aufgesucht wird, wissen die dort-arbeitenden Fachkräfte natürlich, welche Medikamente man einnimmt. Daher kann unter Anderem auf Wechselwirkungen hingewiesen werden. Mit der freiwilligen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte könnten die wichtigen Daten auch von anderen Apotheken eingesehen und verglichen werden.
In der Region Bochum-Wattenscheid wird derzeit ein AMTS-Pilotprojekt vorbereitet, bei dem alle relevanten Informationen nicht nur bei der Stamm-Apotheke, sondern apothekenübergreifend zur Verfügung stehen und die dort arbeitenden Fachkräfte den Patienten eine komplette, individuelle Prüfung ihrer Arzeneimitteltherapiesicherheit anbieten können. Dazu werden die Daten verschlüsselt auf einem Server gespeichert.
Doch nicht nur die AMTS soll geprüft werden – das elektronische Rezept oder auch eRezept genannt, wird als Pflichtanwendung für die eGK (elektronische Gesundheitskarte) „per Gesetz“ „für die Zukunft vorgesehen“, heißt es in der Meldung.
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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